097 – Die 100kmh Zulassung. Was zu beachten ist und wie man sie bekommt

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Viele kennen sie, viele haben sie. Die 100kmh Zulassung für den Wohnwagen bzw. den Anhänger. Um diese überhaupt zu bekommen, nutzen und auch behalten zu können gibt es ein paar Punkte die beachtet werden müssen.
Prinzipiell gibt es die 100kmh Zulassung nicht nur für Wohnwagen. Auch anderen Anhänger können diese bekommen sofern gewisse Punkte erfüllt sind. Hier gehen wir nun speziell auf Wohnwagen ein, da diese im Campingbereich natürlich am meisten betroffen sind.

Was ist die 100er Zulassung überhaupt

Seit etlichen Jahren ist es möglich als Gespannfahrer eine 100kmh Zulassung für den Wohnwagen zu erhalten. Früher galt diese Zulassung lediglich für das gesamte Gespann und beide erhielten die Plakette. Heute erhält nur noch der Wohnwagen die gesiegelte Plakette. Dies bedeutet noch lange nicht das man it jeglicher Kombination dann auch 100kmh fahren darf.

Diese Plakette muss dann von außen deutlich sichtbar an der Rückseite / Rückwand des Wohnwagens angebracht sein.

Hat man diese Zulassung darf man mit seinem Gespann zum Beispiel auf Autobahnen mit 100 Stundenkilometer fahren. Ohne diese ist maximal 80 Stundenkilometer zulässig. Man kann somit also etwas Zeit sparen bei längeren Wegstrecken. Wichtig ist jedoch das immer die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsregeln der Länder und Schilder gelten. Es ist also kein Freifahrtsschein überall mit 100kmh durch zu brettern. 🙂

Was sind die Voraussetzungen für die 100er Zulassung

  • Das Zugfahrzeug muss mehrspurig sein. Naja bei einem Auto und dergleichen nicht sonderlich schwer
  • Das Zugfahrzeug muss über ABS verfügen
  • Das Zugfahrzeug darf maximal 3,5to schwer sein. Klar, sonst gilt es als LKW und die dürfen eh nur 80kmh fahren
  • Die Reifen des Wohnwagen dürfen maximal 6 Jahre alt sein. Auschlagegebend ist der sogenannte DOT auf dem Reifen. Der DOT besteht aus 4 Ziffern in der Folge KWJJ. Also Kalenderwoche/ Jahr. Es zählt nicht das Datum des kaufes oder der Montage. Deshalb sollte man beim Kauf neuer Reifen unbedingt auf das DOT achten. Nicht das man sich da alte Ladenhüter kauft die man dann ruck zuck wieder tauschen muss.
  • Die Reifen müssen mindesten den Geschwindigkeitsindex „L“ haben. Was einer zugelassenen Geschwindigkeit von 120kmh entspricht.
  • Der Wohnwagen ist für eine Geschwindigkeit von 100kmh geeignet
  • Es gelten bestimmte Masseverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger welche erfüllt sein müssen.
    (Hierzu den Link zum TÜV- Nord unten einmal anschauen.)

Kann man die 100er Zulassung auch wieder verlieren?

Ja klar, das geht sogar recht flott wenn man nicht aufpasst. Ein Wechsel des Zugfahrzeuges kann hier zum Beispiel ausreichen das der Wohnwagen zwar die 100er Zulassung hat, man diese aber nicht nutzen kann aufgrund zu geringem Gewichtes des Autos. Wenn die Reifen des Wohnwagen älter als 6 Jahre sind. Wenn man Reifen mit falschem Geschwindigkeitsindex montiert. Es ist somit immer darauf zu achten alle relevanten Punkte für die 100er Zulassung zu erfüllen. Mit einem kleinen Smart einen 2to Hänger mit 100kmh über die Autobahn ziehen ist also nicht drin. (Mit einem Smart soweiso nicht möglich. Nur mal so als plakatives Beispiel)

Wie bekommt man die 100er Zulassung bzw. die Plakette

Bei neuen Wohnwagen ist die 100er Zulassung meistens inkl.. Eventuell muss sich jedoch gegen Aufpreis mit dazu gebucht werden. Mit den Zulassungspapieren muss man sich dann nur noch die 100er Plakette auf der Zulassungsstelle abholen. Der Wohnwagen muss also nicht erst durch eine autorisierte Stelle (TÜV/ DEKRA) geprüft werden.

Bei gebrauchten Wohnwagen müssen natürlich zunächst alle Bedingungen erfüllt sein überhaupt eine 100er Zulassung zu erhalten. Ist dies alles der Fall muss der Wagen einer autorisierten Stelle vorgeführt werden. Sind alle Punkte erfüllt erhält man einen erfolgreichen Prüfbericht und kann damit auf der Zulassungsstelle die gesiegelte 100er Plakette abholen.
Bei einer Nachrüstung würde ich empfehlen vorab einmal mit dem TÜV / DEKRA Menschen zu sprechen und abklären was alles fehlt. Das spart Zeit und Nerven.

 

Hier noch eine Übersicht zum TÜv-Nord: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/

 

LG Dominic

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2 Antworten

  1. Hallo, die 100 km/h sind nur auf Bundesautobahnen erlaubt. Auf „Landstraßen“ sind es weiter 80Km/h Max. wie von dir gleich am Anfang erzählt wird.

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