Unfall im Ausland – Versicherung vorab checken!

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Man wünscht es niemandem, ein Unfall und dann noch im Ausland. Uns ist das selbst passiert. Im Sommer 2016 gerade als wir ca. 1-1,5h unterwegs waren um 6 Wochen Ferien in Portugal zu machen. Da ist uns, auf der Autobahn, ein Porsche hinten in den Wohnwagen gefahren. Der Wohnwagen war Totalschaden. Das Auto hatte zum Glück nur einen großen Blechschaden. Wobei, vielleicht wäre auch hier ein Totalschaden die bessere Wahl gewesen.

Was wir aber nicht wussten. Wie die ganze Abwicklung im Ausland von statten geht. Denn wir „Deutsche“ sind hier sehr oft ganz anders versichert und es gelten in Deutschland andere Versicherungs- und Schadenfallregeln, als im Ausland. Das hat uns einiges an Nerven gekostet. Dazu aber später mehr.

Versicherung genau prüfen

Am besten ruft man einmal bei seiner Versicherung an, oder geht bei seinem zuständigen Makler vorbei und bespricht das im Detail. Konkret meine ich damit. Spielt einmal, mit ihm, die verschiedensten Szenarien durch.

Beispiele für Unfallmöglichkeiten

  • Als Deutscher mit einem Deutschen in Deutschland
  • Als Deutscher mit einem Deutschen im Ausland
  • Als Deutscher mit einem Landeseinheimischen im Land
  • Als Deutscher mit einem Ausländer in einem anderen Land
  • Und das ganze dann noch in den Varianten EU-Ausland und Nicht-EU

Und das in den Szenarien das einmal der andere Schuld ist und einmal das man selbst Schuld ist.

Klärt mit eurer Versicherung Fragen wie zum Beispiel:

  • Rücktransport Auto/WoWa WoMo bei Totalschaden
  • Rücktransport des Inhaltes des WoWa / WoMo
  • Leihwagen
  • Fortsetzung Urlaub, Stellung Ersatz WoMo/WoWa
  • Rückreisekosten

Kleinigkeiten können entscheidend sein

Uns ist der Unfall damals in der Schweiz mit einem Schweizer passiert. Hätten wir unsere eigene Versichung um einen „Bonus“, welcher ca. 10€/Jahr gekostet hat geupgraded, hätten wir nur bei unserer Versicherung anrufen müssen und sie hätten sich um die gesamte Abwicklung gekümmert. Sprich, wir hätten uns sofort ein Ersatz-Wohnmobil leihen können, alles umpacken und weiter fahren können. So mussten wir uns selbst bzw. mit einem Anwalt darum kümmern. Von der gegnerischen Versicherung haben wir nach 3 Wochen das OK bekommen uns ein Wohnmobil leihen zu können.

Mal abgesehen davon das dies reine Kulanz der Schweizer Versicherung war. Denn das Schweizer versicherungsrecht sieht dies gar nicht vor. Unser Anwalt, den wir uns auch hätten sparen können, wollte dies nämlich gar nicht beantragen. eben weil es nicht geregelt ist. Wir hatten das dann in Eigenregie bei der Schweizer Versicherung „beantragt“ weil uns schliesslich aufgrund ihres Versicherten der ganze Urlaub, einer Familie, kaputt gemacht wurde. Da war dann selbst der Anwalt überrascht das die Versicherung die komplette Wohnmobilmiete übernahm.

Das ganze hat uns aber ersteinmal 3 Wochen Urlaub gekostet und unzähliges Hin und her damit auch unser auto schnell wieder repariert wird und wir das Geld vom Wohnwagen, der ja ein Totalschaden war, bekamen. Unser Glück war hier, das er nach Schweizer Recht begutachtet wurde und die Preise in der Schweiz generell etwas höher sind. Somit hatten wir hier etwas Glück in Bezug auf die Wertermittlung

Ihr seht also, insbesondere im Ausland können da die Tücken im Detail stecken. Hätten wir 10€/Jahr mehr ausgegeben wäre es ein Anruf bei unserer Versicherung gewesen und die hätten sich über das internationale Verischeurngsabkommen/Partnerschaft um alles gekümmert. Auch, obwohl der andere Schuld war und unsere Versicherung damit ja prinzipiell nichts am Hut hat. So war es dann nämlich auch bei uns. Unsere Versicherung konnte uns da nicht helfen/unterstützen, da es nicht versichert war.

Da unser Auto nach der Heimkehr immer noch nicht repariert war, haben wir über den ADAC nochmals für 7 Tage ein Leihfahrzeug erhalten. Der hat sich das Geld natürlich bei der Versicherung zurück geholt. Das war auch das einzigste was auch direkt zu beginn möglich gewesen wäre. Einen Transporter über den ADAC zu bekommen um alles nach Hause zu fahren.

LG Dominic

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