Vorsicht bei der Vermietung deines Wohnmobils oder Wohnwagens!

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DISCLAIMER:
Die folgenden Beschreibungen und Aussagen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Für eine rechtsverbindliche Auskunft ist ein entsprechender Rechtsanwalt zu rate zu ziehen

DasThema ist nicht neu, macht aber aktuell wieder mit Negativschlagzeilen dieRunde. Die Idee ist ebenso gut wie verlockend. Das eigene Wohnmobil, Wohnwagenoder den Kastenwagen vermieten und damit Geld verdienen. Steht das Fahrzeugohnehin lange Zeit eher ungenutzt in der Einfahrt, bietet sich die Möglichkeitdoch geradezu an mit der Vermietung den nächsten Urlaub zu finanzieren.

Vermietportale

Es gibtzahlreiche Vermietportale über welche man sein eigenes mobiles Heim zurVerfügung stellen kann. Vorteil hier ist, dass es ein Online Portal ist,vorgefertigte Formulare, einen Support und vieles mehr gibt. Auch gibt eshierüber entsprechende Zusatzversicherungen die den eher speziellen Fall derVermietung mit abdecken. Darüber ist im Schadensfall, egal ob Haftpflicht oderKasko, auch vieles geregelt und es gibt kein böses erwachen aufgrund fehlendemVersichungsschutzes.

Über Inserate auf eigeneFaust

Auch das findet man immer wieder, Inserate in Zeitungen oderInseratsportalen. Die Vermietung von privat auf eigene Faust, sozusagen. Getreudem Motto, man macht einen Mietvertrag, erhält das Geld und der Mieter darf dasFahrzeug, gemäß dem Mietvertrag, nutzen. Was hier oft nicht bedacht wird ist,dass in den meisten Fällen die klassische Haftpflicht- und-/oder Kaskoversicherungdie Vermietung gar nicht mit abdeckt. Im Schadensfall greift die Versicherungnicht. Verursacht der Mieter zum Beispiel einen Schaden durch einen Unfall kannes „dumm“ laufen und die Haftpflichtversicherung  kommt nicht einmal für den Schaden am anderenFahrzeug, oder noch schlimmer, Personenschaden auf.

Was sind aber nun die Negativ-Schlagzeilen

Der eventuell grundsätzlich fehlende Versicherungsschutz istdas eine, was aber noch viel schlimmer ist, sind die Fälle wo ein Fahrzeugvermietet wurde, der Mieter dieses dreist weiter verkauft hat und derursprüngliche Eigentümer rechtmäßig sein Fahrzeug verloren hat! Richtig es gibtgenau diesen Fall das man rechtmäßig sein Fahrzeug verliert. Der Teufel steckthier im Detail.

Man würde meinen, dass der geschilderte Fall letztlich nicht rechtens sein kann. Denn schließlich wurde das Fahrzeug >umgangssprachlich< geklaut. Dies ist aber eben nicht der Fall. Vermietet man sein Fahrzeug und der Mieter entwendet dieses, oder verkauft es weiter, handelt es sich um eine Unterschlagung. Das ist kein Diebstahl. Diebstahl wäre es wenn irgendwer einem das Fahrzeug zum Beispiel nachts vom Hof klaut. Bei der Vermietung überlässt man dem „Mieter“ das Fahrzeug jedoch freiwillig und somit kann kein Diebstahl erfolgen

Ich verlinke hier auf den ausführlichen Artikel desRechtsanwaltes Solmecke aus dem Jahr 2012. Der Artikel ist schon etwas älter,ändert aber nichts an der Sache, sofern sich das Gesetz nicht diesbezüglichmaßgeblich geändert hat.

Link: https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/gutglaubiger-eigentumserwerb-28036/

Summa summarum geht es genau darum, dass wenn ich jemandemmeinen Wohnwagen ausleihe, diese Person den Wagen dann veräußert und der Käuferden Wagen unter der Maßgabe der Gutgläubigkeit erwirbt, rechtmäßiger Besitzerdes Wagens wird. Geregelt ist der sogenannte „gutgläubige Erwerb“ in §§ 932 ff. des BGB.

Letztlich bleibt einem selbst dann nur noch der weitereRechtsweg gegen den ursprünglichen Mieter des Wagens.

Fazit

Vermietung auf eigene Faust ist deutlich risikoreicher als über ein Vermietportal, da man im Zweifel nicht mal über eine ausreichende Versicherung verfügt. Wir selbst hatten unser Fahrzeug auch schon über eines der Portale angeboten und würden immer wieder über ein Portal gehen da es vieles einfacher und sicherer macht.

Aber egal wie, es kommt auf das Kleingedruckte an. Hier muss man darauf achten das nicht nur Diebstahl sondern auch die Unterschlagung des Fahrzeugs mit abgesichert ist.

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